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Versteigern bei Ebay

Die Geschäftsidee von eBay ist vergleichweise einfach: Das Internet wird als Plattform benutzt, um unbekannte Menschen zusammenzubringen, die dort Waren oder Dienstleistungen anbieten beziehungsweise kaufen können. Grundsätzlich stehen dafür zwei verschiedene Konzepte zur Verfügung:

Zum einen können Artikel versteigert werden: Der Anbieter gibt einen Startpreis und einen Endtermin für die Auktion vor. Die Interessenten haben dann die Möglichkeit, einen Betrag auf den jeweiligen Artikel zu bieten. Sie können jederzeit von konkurrierenden Interessenten überboten werden. Derjenige Bieter, der zum Endzeitpunkt der Auktion den höchsten Betrag geboten hat, erhält den Zuschlag. Zum anderen können Artikel für einen Festpreis angeboten werden, der von Interessenten nicht mehr beeinflusst werden kann.

Mit Hilfe eines Bewertungssystem können angemeldete eBay-Mitglieder nach einer abgeschlossenen Auktion ihren eBay-Geschäftspartner beurteilen und einen kurzen Kommentar dazu abgeben. Diese Bewertungen – quasi der Ruf eines eBay-Mitglieds – sind für andere Interessenten einsehbar und können zu zukünftigen Kaufentscheidungen beitragen. Jedoch gibt es hierbei Ausnahmen: eBay-Mitglieder können Ihre Bewertungen verbergen, das heißt, es ist nur das Gesamtergebnis, in Prozentzahlen der positiven Bewertungen sichtbar. So soll einerseits die Anonymität des Käufers gewahrt bleiben, andererseits der Verkäufer vor unfairen Bewertungen geschützt werden.

Im Laufe der Jahre entwickelte sich eBay von einem C2C-Marktplatz mit flohmarktähnlichem Charakter zu einer B2C-Plattform, die sowohl von privaten als auch von einer großen Anzahl gewerblicher Anbieter genutzt wird. Trotz teils desaströser Sicherheitsmängel und spektakulärer Betrugsfälle, die dem Unternehmen seit seiner Gründung zu schaffen machten, gilt eBay gemeinhin als bekanntestes und meistgenutztes Internetauktionshaus im deutschsprachigen Raum.

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